In den vergangenen Jahren hat die betriebliche Gesundheitsförderung zunehmend an Bedeutung gewonnen, da sie ein geeignetes Mittel ist, um die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Immer mehr Arbeitgeber bieten deshalb ihren Arbeitnehmern verschiedene Programme als gesundheitsfördernde Maßnahme an.  

 

Das LebensSinne-Zentrum ist bereits seit 2013 Anbieter von nach § 20 SGB zertifizierten Kursen und Gesundheitsreisen, die als Präventionsmaßnahmen anerkannt sind. Mehrere tausend TeilnehmerInnen haben bisher an den unterschiedlichen Programmen an den verschiedensten Orten teilgenommen. Die begeisterten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben immer wieder den Impuls, dass  Arbeitgeber solche Angebote mehr fördern sollten. 

 

Diese Idee hat das LebensSinne-Zentrum weiterentwickelt und startet nun ein neues Konzept zur Förderung der Mitarbeitergesundheit für Firmen. Es basiert auf einem steuerlich attraktiven Gutschein-Konzept für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Steuerfreibeträgen von bis zu 600 EUR.  Abrechnungen erfolgen ohne Risiko und Vorauskasse.

 

Den Arbeitgebern wird damit eine lohnsteuerbefreite Gesundheitsprämie zur Verfügung gestellt, die  individuell als Incentive oder Sonderbonus für MitarbeiterInnen genutzt werden kann. 

So funktioniert's:

  • Bestellen Sie kostenfrei die gewünschte Anzahl an „Aktivscheinen“ für Ihre MitarbeiterInnen einfach unter [email protected]
  • Den Wert der einzelnen Gutscheine bestimmen Sie selbst. Es gibt keinen Mindestbetrag
  • Verteilen Sie die „Aktivscheine“ an Ihre MitarbeiterInnen. 
  • Mit dem Aktivschein melden sich die MitarbeiterInnen direkt über das LebensSinne-Zentrum für ein Gesundheitsangebot ihrer Wahl an. 

Die Abrechnung erfolgt ohne Risiko und Vorauskasse: 

Arbeitgeber gehen nicht in Vorauskasse! Erst nach Einlösung des „Aktivscheins” erfolgt die Abrechnung durch das LebensSinne-Zentrum mit den Arbeitgebern. 

 

Dabei kann der Arbeitgeber die Abrechnungsform wählen. 

  • Über den Steuerfreibetrag von 600 Euro pro MitarbeiterIn jährlich nach § 3 Abs. 34 EStG 
  • über die monatlichen Freibeträge als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG von bis zu 50 Euro pro Monat. 
  • als Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen von bis zu 60 EUR pro MitarbeiterIn jährlich.

Beide Seiten gewinnen: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber

  • Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter
  • Erhöhung der Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter
  • Kostensenkung durch weniger Krankheitsausfälle
  • Steigerung der Produktivität und Qualität
  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Gesteigerte Mitarbeiterbindung
  • Keine Vorkasse

Arbeitnehmer

  • Erhaltung der eigenen Gesundheit
  • Erholung Stressbewältigung
  • Mehr Wohlbefinden
  • Sicherung des Arbeitsplatzes
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit  
  • Wertschätzung durch den Arbeitgeber
  • Weniger Arztbesuche
  • Steuerfreibeträge werden optimal genutzt