In den vergangenen Jahren hat die betriebliche Gesundheitsförderung zunehmend an Bedeutung gewonnen, da sie ein geeignetes Mittel ist, um die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Immer mehr Arbeitgeber bieten deshalb ihren Arbeitnehmern verschiedene Programme als gesundheitsfördernde Maßnahme an.
Das LebensSinne-Zentrum ist bereits seit 2013 Anbieter von nach § 20 SGB zertifizierten Kursen und Gesundheitsreisen, die als Präventionsmaßnahmen anerkannt sind. Mehrere tausend TeilnehmerInnen haben bisher an den unterschiedlichen Programmen an den verschiedensten Orten teilgenommen. Die begeisterten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben immer wieder den Impuls, dass Arbeitgeber solche Angebote mehr fördern sollten.
Diese Idee hat das LebensSinne-Zentrum weiterentwickelt und startet nun ein neues Konzept zur Förderung der Mitarbeitergesundheit für Firmen. Es basiert auf einem steuerlich attraktiven Gutschein-Konzept für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Steuerfreibeträgen von bis zu 600 EUR. Abrechnungen erfolgen ohne Risiko und Vorauskasse.
Den Arbeitgebern wird damit eine lohnsteuerbefreite Gesundheitsprämie zur Verfügung gestellt, die individuell als Incentive oder Sonderbonus für MitarbeiterInnen genutzt werden kann.
So funktioniert's:
Die Abrechnung erfolgt ohne Risiko und Vorauskasse:
Arbeitgeber gehen nicht in Vorauskasse! Erst nach Einlösung des „Aktivscheins” erfolgt die Abrechnung durch das LebensSinne-Zentrum mit den Arbeitgebern.
Dabei kann der Arbeitgeber die Abrechnungsform wählen.
Beide Seiten gewinnen: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Arbeitnehmer